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Gesetzliche Grundlagen:
Die Angebote der „Drogenfreien Wohngemeinschaften“ stellen Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe gem. §§ 53ff. Sozialgesetzbuch XII dar. Die Kostenträgerschaft liegt bei den örtlich zuständigen Sozialleistungsträgern. Die Antragsformulare sind über unsere Einrichtung erhältlich.




