Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Horizont

Allgemeine Vorraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme an der ambulanten medizinischen Rehabilitation:

Es ist ein Antrag beim zuständigen Kostenträger zu stellen. Dieser beinhaltet ein Antragsformular, welches vom Patienten auszufüllen ist. Weiterhin ist von einem behandelnden Arzt (i.d.R. Allgemeinmediziner oder Neurologe/Psychiater) ein ärztlicher Befundbericht zu erheben. Gemeinsam mit der beratenden Suchtberatungsstelle ist ein Sozialbericht zu erheben. Weiterhin ist ein AUD-Beleg (Formular, welches Arbeitsunfähigkeitszeiten und Diagnosen, Krankenhausaufenthalte und Rehabilitationen auflistet), ausgefüllt von der Krankenversicherung zu erbringen.

Alle Unterlagen kann der Patient in unserer Suchtberatungsstelle (SBB) oder in der bisher betreuenden SBB erhalten. Weiterhin können die Antragsunterlagen direkt bei der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen und ausgedruckt werden. Notwendig sind die Dokumente G100, G110 und G120.


Anforderungen an den Patienten

  • Abstinenzbegehren
  • möglichst ein stabiles soziales Umfeld (Familie und/ oder Freundes, Bekanntenkreis oder Berufsumfeld)
  • Krankheitseinsicht und Behandlungsbereitschaft für die vorliegende Abhängigkeitserkrankung

 

Weiterhin ist die Erlangung der Abstinenz durch eine geeignete Entgiftungsmaßnahmen notwendig.

  • stationäre (qualifizierte) Entzugsbehandlung (Entgiftung) in einem psychiatrischen Krankenhaus
  • In Ausnahmefällen ist eine ambulante Entgiftung mit betreuendem Hausarzt bzw. Neurologen/Psychiater möglich.

 

Einrichtungsbezogene konzeptionelle Indikationskriterien

  • Freiwilligkeit und ausreichende Eigenmotivation zum Abschluss einer Therapievereinbarung
  • Fähigkeit oder zumindest erprobte Erfahrung mit Alkohol- bzw. Drogenabstinenz
  • Mindestmaß an sozialer Integration bezüglich familiärer Beziehungen, Wohnung, Umfeld (Arbeitsplatz von Vorteil)

 

Ausschluss von:

  • schwerer, akuter neurotischer und psychotischer Symptomatik, d.h. Hauptdiagnose soll zum Zeitpunkt der Antragstellung vordergründig die Abhängigkeitserkrankung sein
  • akute Suizidalität
  • ausgeprägte hirnorganische Störungen eingeschränkten intellektuellen Fähigkeiten
  • gesundheitliche Beeinträchtigungen, die eine längere medizinische Betreuung notwendig machen (Alkoholfolgeerkrankungen)

 

weitere Voraussetzungen:

  • Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit sich selbst (Introspektionsfähigkeit & Reflektionsvermögen)
  • Fähigkeit, Verpflichtungen und Absprachen regelmäßig nachzukommen (bestehende Tagesstruktur)
  • Gruppenfähigkeit
  1. Anpassung an Gruppenregeln
  2. annäherndes Einfühlen in die Gefühlsäußerungen der Gruppenteilnehmer

 

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Öffnungszeiten

Montag: 9 – 12 und 14 - 18 Uhr
Dienstag: 9 – 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 9 – 12 und 13 - 18 Uhr
Freitag: 9 – 12 Uhr
Samstag: -
Sonntag: -

Kontakt

Suchtberatungs- und Behandlungsstelle HORIZONT
Freiberger Straße 71
01159 Dresden

(Achtung: Link führt zu Google-Maps)

Telefon: 0351 4207738
Fax: 0351 4207731

E-Mail: horizont[at]suchtzentrum.de