Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme an der ambulanten medizinischen Rehabilitation:
Es ist ein Antrag beim zuständigen Kostenträger zu stellen. Dieser beinhaltet ein Antragsformular, welches vom Patienten auszufüllen ist. Weiterhin ist von einem behandelnden Arzt (i.d.R. Allgemeinmediziner oder Neurologe/Psychiater) ein ärztlicher Befundbericht zu erheben. Gemeinsam mit der beratenden Suchtberatungsstelle ist ein Sozialbericht zu erheben. Weiterhin ist ein AUD-Beleg (Formular, welches Arbeitsunfähigkeitszeiten und Diagnosen, Krankenhausaufenthalte und Rehabilitationen auflistet), ausgefüllt von der Krankenversicherung zu erbringen.
Alle Unterlagen kann der Patient in unserer Suchtberatungsstelle (SBB) oder in der bisher betreuenden SBB erhalten. Weiterhin können die Antragsunterlagen direkt bei der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen und ausgedruckt werden. Notwendig sind die Dokumente G100, G110 und G120.
Anforderungen an den Patienten
Weiterhin ist die Erlangung der Abstinenz durch eine geeignete Entgiftungsmaßnahmen notwendig.
Einrichtungsbezogene konzeptionelle Indikationskriterien
Ausschluss von:
weitere Voraussetzungen:
weiter zu: Therapieverlauf
Montag: | 9 – 12 und 14 - 18 Uhr |
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Dienstag: | 9 – 12 und 13 - 18 Uhr |
Mittwoch: | nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 9 – 12 und 13 - 18 Uhr |
Freitag: | 9 – 12 Uhr |
Samstag: | - |
Sonntag: | - |
Suchtberatungs- und Behandlungsstelle HORIZONT
Freiberger Straße 71
01159 Dresden
(Achtung: Link führt zu Google-Maps)
Telefon: 0351 4207738
Fax: 0351 4207731
E-Mail: horizont[at]suchtzentrum.de
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