Übergangswohnheim Hubertusstraße

Zielgruppe:
Das Übergangswohnheim Hubertusstraße dient der Unterbringung von Menschen ab 18 Jahren ohne eigenen Wohnraum.

Rechtsgrundlage:
In Fällen ungewollter Obdachlosigkeit ist die Kommune als Ortspolizeibehörde verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen „um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren“ (§ 3 Abs. 1 SächsPolG).
Durch die Zuweisung eines Platzes im Übergangswohnheim erfolgt die konkrete Umsetzung.

Belegung:
Die Aufnahme erfolgt ausschließlich mittels einer schriftlichen Zuweisung, welche vom Sozialamt der Stadt Dresden, Junghansstraße 2,  ausgestellt wird.
Die Entscheidung,  in welches Wohnheim der Stadt Dresden die Zuweisung erfolgt, trifft das Sozialamt in eigener Verantwortung.
Frauen in akuter Wohnungsnot können außerhalb der Öffnungszeiten des Sozialamtes im Übergangswohnheim *Boofe* in der Hechtstraße 10, (Nähe S-Bahnhof Bischofsplatz) für eine Notaufnahme  vorsprechen.
Männer in akuter Wohnungsnot werden außerhalb der Öffnungszeiten des Sozialamtes durch das Übergangswohnheim *Boofe* in Notunterbringung vermittelt.
(Tel.: 0351-30 98 01 95).

Leistungsangebot:
Die Einrichtung umfasst 55 Wohnplätze. Die Unterbringung erfolgt in der Regel in 2- und 3-Bettzimmern.
Im Zimmer befinden sich neben den Betten auch Schränke, Tisch und Stühle, sowie ein Kühlschrank zur gemeinschaftlichen Nutzung.

Zusätzlich gibt es:
- Gemeinschaftsräume mit TV-Gerät
- Küchen zur Selbstversorgung (Geschirr etc. ist vorhanden)
- Waschmaschinen und Wäschetrockner
- 24h Personal vor Ort
- Sozialdienst (Mo-Fr) zur Klärung persönlicher Schwierigkeiten
- Grundstück mit Sitzgruppen (auch überdacht)
- Tischtennis
- gelegentliche Angebote zur Freizeitgestaltung

Schwerpunkte der niedrigschwelligen Sozialarbeit im Übergangswohnheim:
- Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- Unterstützung bei Arzt-/Facharztsuche
- Reflexion von Suchtverhalten
- Vermittlung in Suchtberatungsstellen und/oder Selbsthilfegruppen
- Einleitung von Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen
- Unterstützung bei der Organisation des Zusammenlebens im ÜWH (Konfliktlösung)
- Zusammenarbeit mit gesetzlichen Betreuern
- Zusammenarbeit mit externen Sozialarbeiter*innen anderer freier Träger (SPI)
- Netzwerk- und Gremienarbeit

Kontakt

Übergangswohnheim Hubertusstraße
Hubertusstraße 36c
01129 Dresden

(Achtung: Link führt zu Google-Maps)


Telefon: 0351/ 209 219 48
Fax: 0351/ 209 219 47

E-Mail: hubertus[at]suchtzentrum.de