Zielgruppe:
Das ambulant Betreute Wohnen bietet eine Kombination aus "Wohnen" und "Betreuung" an, die dem besonderen Hilfebedarf abstinenzorientierter Abhängigkeitskranker Rechnung trägt.
Nach Antragstellung und Kostenzusage können Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ebenso aufgenommen werden, wie Frauen und Männer aus Suchthilfeeinrichtungen mit abgeschlossener medizinischer Rehabilitation.
Die notwendige Kostenzusage erteilt je nach Antragstellung (§§ 53, 67 SGB XII) der Kommunale Sozialverband Sachsen. Die Betreuungsdauer ist im Regelfall auf 18 Monate begrenzt, kann jedoch bei begründetem Hilfebedarf nach Antrag verlängert werden.
Zielstellung:
Als allgemeine Zielstellung haben Suchtmittelfreiheit und der Erhalt des Wohnraumes beim Wiedereinstieg in ein normales Leben obersten Stellenwert für die gemeinsame Arbeit. Das Mitarbeiterteam verfolgt einen akzeptierend-nachgehenden Arbeitsansatz und ist im Rahmen eines Ansprechpartnersystems offen für alle Sorgen und Fragen der Klienten.
Um diese Zielstellung zu erreichen, bieten wir folgende Leistungen an: